„Immer ein Erlebnis“ ist unser Slogan. Glücksspiel kann Freude bereiten und für viele Menschen eine spannende Form der Unterhaltung sein. Manchmal kann es jedoch passieren, dass das Spielen an Bedeutung gewinnt und die eigenen zeitlichen oder finanziellen Grenzen überschreitet. In solchen Fällen kann Glücksspiel zu einer emotionalen, sozialen oder finanziellen Belastung werden.
Glücksspiel kann süchtig machen.
Uns ist bewusst, dass jeder Mensch unterschiedlich mit dem Thema Spielen umgeht. Deshalb nehmen wir unsere Verantwortung sehr ernst und möchten Sie dabei unterstützen, bewusst und verantwortungsvoll zu spielen. Sollten Sie merken, dass das Spiel Ihnen Sorgen bereitet oder Sie sich unsicher fühlen, stehen Ihnen vertrauliche und professionelle Hilfsangebote zur Verfügung.
Bei der Hotline der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) erhalten Sie eine anonyme telefonische Beratung und Unterstützung.
Telefon: 08001 - 37 27 00
Info Broschüre zum runterladen
Weitere Informationen finden Sie unter: www.check-dein-spiel.de/
Mit der Neufassung des Glücksspielstaatsvertrages im Jahr 2021 hat der Gesetzgeber das zentrale Sperrsystem OASIS eingeführt. Dieses dient dem Spieler- und Jugendschutz und ist für alle Anbieter von legalem Glücksspiel verpflichtend.
Seit dem 01.07.2021 ist jeder Spielgast verpflichtet, sich beim Betreten einer Spielhalle oder eines Glücksspielunternehmens mit einem gültigen Personalausweis oder Reisepass zu identifizieren.
Wie funktioniert die OASIS-Abfrage?
Der Ausweis wird mithilfe eines elektronischen Lesegeräts erfasst. Anschließend erfolgt ein Abgleich der notwendigen Daten mit der Datenbank des Regierungspräsidiums Darmstadt.
Dabei wird ausschließlich geprüft:
Eine Speicherung der Ausweisdaten findet nicht statt.
Ist der Gast nicht gesperrt und volljährig darf er am Spiel teilnehmen.
Bei einer bestehenden Spielersperre oder nicht vorhandener Volljährigkeit darf der Gast nicht spielen.
Bei einer bestehenden Spielersperre gibt es die Möglichkeit, sich wieder entsperren zu lassen. Dafür muss bei dem Regierungspräsidium Darmstadt ein extra Antrag gestellt werden.